Terms & Conditions


English Version Below.

Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie ein Fahrrad („Fahrrad“) von LINKA GO Bike Share, einer Marke für Fahrradverleihdienste der Seniors UG, die hier als „Betreiber“ bezeichnet wird, mieten oder nutzen. Indem Sie ein Fahrrad mieten oder nutzen, stimmen Sie allen hierin enthaltenen Bedingungen zu, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die darin enthaltenen Verzichtserklärungen, Freistellungen und Haftungsbeschränkungen.

Wenn Sie mit den Nutzungsbedingungen und -konditionen nicht vollständig einverstanden sind, ist Ihnen die Anmietung oder Nutzung eines Fahrrads beim Betreiber oder seinen verbundenen Unternehmen, Vertragspartnern, Gegenleistungen und Programmbeschreibungen nicht gestattet.

1 VEREINBARUNG

Diese Nutzungsbedingungen für den Fahrradverleih (diese „Vereinbarung“) gelten zwischen Ihnen („Sie“ oder „Fahrer“) und dem Betreiber.

„Sie“ oder „Fahrer“ ist die Person, die dieser Vereinbarung zugestimmt und die Mitgliedschaft zur Nutzung des LINKA GO Bike Share registriert hat.

1.1ÜBERLEGUNG

Da der Betreiber dem Fahrer ein Fahrrad vermietet, erklärt sich der Fahrer mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden.

1.2AUSRÜSTUNG

Der Betreiber unterhält ein Netzwerk von GeoBlock-Zonen („Drop Zones“), in denen Fahrräder eine

elektronisch gesteuertes Schloss („Schloss“). Die gesamte vorgenannte Ausrüstung sowie sonstige Ausrüstung, die sich in einer Drop Zone befindet oder die ganz oder teilweise aus einem Fahrrad besteht, wird als „Bedienerausrüstung“ bezeichnet.

1.3 SO FUNKTIONIERT ES

(I) Einen Pass plan (eine Mitgliedschaft) kaufen oder eine akzeptable Zahlungsform über die LINKA GO APP bei kommerziellen Verkaufsstellen des Betreibers, auf der Website des Betreibers oder direkt über die LINKA GO APP hinterlegen. (II) Sobald der Fahrer eine Mitgliedschaft kauft oder eine akzeptable Zahlungsform über die LINKA GO APP eingibt, kann er jeweils auf ein Fahrrad zugreifen, indem er seine Bluetooth- Verbindung auf seinem Smartphone aktiviert, die LINKA GO APP über das Unterkonto des Betreibers einschaltet und den QR-Code auf dem Fahrrad scannt ODER eine Fahrradnummer manuell in die App eingibt. (III) Die Miete beginnt, sobald das Schloss entriegelt ist, und endet, wenn das Schloss in der ausgewiesenen Drop Zone verriegelt wird. Der Fahrer muss auf die Fahrtzusammenfassung warten, die anzeigt, dass die Fahrt beendet ist, bevor er das Fahrrad zurücklässt. Es fallen zusätzliche Gebühren an, wenn das Fahrrad nicht in einer ausgewiesenen Drop Zone zurückgegeben wird. Mietzeiträume werden aufgerundet und dann anteilig auf die nächsthöhere Minute berechnet.

1.4GRENZEN

Das Fahrrad darf nicht außerhalb der vom Betreiber ausgewiesenen Drop Zones abgestellt werden. Das Schloss wird nicht verriegelt und die Fahrt wird nicht beendet, wenn versucht wird, die Miete außerhalb der Drop Zone zu beenden.

2 FAHRRADVERLEIHPLÄNE UND -GEBÜHREN.

2.1 Mietpass-Pläne

Der Betreiber bietet zwei Tariftypen an: Casual Pass und Monthly Pass.

2.1.1 Casual Pass basiert auf einem Pay-per-Use-Konzept. Der Fahrpreis wird nach der Registrierung festgelegt und kann vor Beginn der Miete eingesehen werden.

2.1.2 Monatspass möglicherweise verfügbar.

2.1.3 Die nicht genutzte Mietzeit des Fahrers kann nicht von einem Tag auf einen anderen Tag übertragen werden und nicht genutzte Minuten verfallen.

2.2MAXIMALE MIETDAUER

Wenn ein Fahrrad nicht an einer ausgewiesenen Rückgabezone zurückgegeben wird und die Miete innerhalb von 12 Stunden mit der Einschränkung endet, dass das Fahrrad vor Mitternacht zurückgegeben werden muss, kann der Betreiber dem Fahrer einen Betrag von 100 Euro als Gebühr für die Verfolgung und Rückgabe des Fahrrads in Rechnung stellen.

Wenn ein Fahrrad nicht zu einer ausgewiesenen Rückgabezone zurückgebracht wird und die Miete innerhalb von 12 Stunden endet, mit der Einschränkung dass das Fahrrad vor Mitternacht zurückgegeben werden muss, kann der Betreiber das Fahrrad als gestohlen betrachten und dem Fahrer einen Betrag von 1.000 Euro in Rechnung stellen.

2.3 REPARATURGEBÜHR

Wird ein Fahrrad während der Nutzung durch den Fahrer über die normale Abnutzung hinaus durch fahrlässiges oder vorsätzliches

Verhalten des Fahrers beschädigt, wird dem Fahrer eine Gebühr in Rechnung gestellt , die den Kosten für die Reparatur eines solchen Schadens entspricht. . Der Betrag kann direkt von der Zahlungskarte abgebucht werden.

2.4 Gebühr für gestohlenes Fahrrad

Wenn der Fahrer ein Fahrrad unverschlossen oder unbeaufsichtigt lässt oder es gestohlen wird, kann der Betreiber dem Fahrer Ersatzkosten in Höhe von 1.000 Euro in Rechnung stellen. Der Betrag kann direkt von der Zahlungskarte abgebucht werden.

2.5VERSTÖSSE

Der Fahrer ist voll verantwortlich und muss den Betreiber für alle Strafzettel oder Gebühren entschädigen, die während der Mietdauer des Fahrers oder aufgrund des Ortes, an dem der Fahrer das Fahrrad abgestellt hat, gegen das Fahrrad oder den Betreiber erhoben werden. Der Fahrer ist für alle Strafzettel und Verkehrsverstöße verantwortlich, die während der Mietdauer anfallen. Der Fahrer verpflichtet sich, dem Betreiber alle Kosten, Ausgaben und/oder Anwaltskosten für Bearbeitung, Verfolgung und/oder Verteidigung solcher Ansprüche

2.6 KREDITKARTE ODER DEBITKARTE

Der Fahrer muss dem Betreiber eine gültige Kredit- oder Debitkartennummer und ein Ablaufdatum angeben, bevor er sich für die Nutzung eines Fahrrads registrieren kann. Der Fahrer versichert und garantiert dem Betreiber, dass er berechtigt ist, die angegebenen Kredit- oder Debitkarteninformationen zu verwenden. Der Fahrer autorisiert den Betreiber, die Kredit- oder Debitkarte, für die die Informationen angegeben wurden, mit allen Gebühren zu belasten, die dem Fahrer im Rahmen dieser Vereinbarung entstehen. Alle Gebühren unterliegen den geltenden Umsatzsteuern und anderen lokalen staatlichen Gebühren, die vom Betreiber erhoben und eingezogen werden können. Falls die vom Fahrer beim Betreiber hinterlegte Zahlungsmethode aus irgendeinem Grund abgelehnt wird, muss der Fahrer die Zahlungsinformationen aktualisieren, um Zugang zu einem Fahrrad zu erhalten.

3 EINSCHRÄNKUNGEN UND SONSTIGE NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DAS FAHRRAD.

3.1.ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN.

Als Voraussetzung für die Zustimmung des Betreibers, dem Fahrer die Teilnahme am Programm und das Mieten eines Fahrrads zu gestatten, erklärt und garantiert der Fahrer dem Betreiber, dass: Der Fahrer die Mindestaltersanforderungen erfüllt: (1) Er ist 18 Jahre oder älter,

um ein Fahrrad mit einer Kreditkarte auszuleihen; und (2) Er ist 18 Jahre oder älter, um mitzufahren. Der Fahrer ist erfahren und vertraut mit der sicheren und kompetenten Bedienung eines Fahrrads und ist körperlich und geistig in der Lage, das Fahrrad zu fahren. Der Fahrer ist mit allen geltenden lokalen und staatlichen Regeln, Vorschriften, Vorschriften und Gesetzen vertraut, die sich auf die sichere und legale Bedienung eines Fahrrads beziehen.

3.2.BESTÄTIGUNGEN UND VEREINBARUNGEN.

Als Voraussetzung für die Zustimmung des Betreibers, dem Fahrer die Teilnahme am Programm und die Anmietung eines Fahrrads zu gestatten, erkennt der Fahrer Folgendes an und stimmt Folgendem zu:

•Der Fahrer ist sich voll und ganz darüber im Klaren, dass das Fahrradfahren auf der Straße aufgrund von Autofahrern, Fußgängern und Straßenbedingungen ein Unfallrisiko birgt und dass er besonders aufmerksam sein muss, um solche Unfälle zu vermeiden.

•Der Fahrer ist vollständig geschult und in der Lage, ein Fahrrad zu bedienen und zu fahren, und ist nicht auf den Betreiber oder Linkagoldenbike angewiesen, um zu lernen, wie man ein Fahrrad bedient oder fährt.

•Das Nichttragen eines Helms und keiner Schutzausrüstung oder die falsche und vorsichtige Nutzung des Fahrrads kann zu Körperverletzungen oder zum Tod führen.

•Der Fahrer ist allein dafür verantwortlich, einen Helm und eine Schutzausrüstung zu beschaffen und zu verwenden.

•Der Fahrer ist allein dafür verantwortlich, das Fahrrad sorgfältig und angemessen zu bedienen und zu fahren.

Benehmen.

•Ein Helm und eine Schutzausrüstung können, auch wenn sie verwendet werden, das Risiko einer Körperverletzung im Falle eines Unfalls nicht ausschließen

•Alle Fahrräder sind und bleiben jederzeit das ausschließliche Eigentum des Betreibers.

•Der Fahrer ist allein verantwortlich für alle Verkehrsverstöße und/oder Bußgelder, die ihm bei der Nutzung des Fahrrads entstehen, einschließlich aller Gebühren für das Abstellen des Fahrrads an verbotenen Orten.

•Der Betreiber ist nicht verpflichtet, eine Versicherung jeglicher Art im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrrads durch den Fahrer oder den Fahrer abzuschließen, und für den Fall, dass der Betreiber nach eigenem Ermessen eine Versicherung abschließt, bleibt der Fahrer haftbar für jegliche Haftung, Sachschäden, Personenschäden, Verletzungen Dritter, Schäden, Strafen, Bußgelder, Verluste und/oder Aufwendungen jeglicher Art.

•Wenn der Fahrer während der Bedienung oder des Besitzes des Fahrrads Sachschäden oder Verletzungen einer anderen Partei verursacht, ist der Fahrer allein für solche Schäden oder Verletzungen haftbar.

•Der Fahrer muss das Fahrrad dem Betreiber im selben Zustand zurückgeben, in dem er es erhalten hat.

•Der Fahrer haftet für sämtliche Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder Missbrauch des Fahrrads entstehen, sowie für die Kosten solcher Schäden.

•Der Betreiber stellt Fahrräder aus praktischen Gründen zur Verfügung. Diese Mietmöglichkeit ist nur für Personen vorgesehen, die in der Lage und qualifiziert sind, ein Fahrrad selbst zu bedienen und die allen Bedingungen dieser Vereinbarung zugestimmt haben.

3.3. ANFORDERUNGEN.

Als Voraussetzung für die Zustimmung des Betreibers, dem Fahrer die Teilnahme am Programm und die Anmietung eines Fahrrads zu gestatten, ist dieser verpflichtet, bei der Nutzung eines Fahrrads Folgendes zu beachten („Nutzungsvoraussetzungen“):

• Überprüfen Sie das Fahrrad, das der Fahrer mieten möchte, vor der Verwendung sorgfältig, um sicherzustellen, dass es in einem guten Betriebszustand ist.

•Testen Sie die Betriebskomponenten des Fahrrads, bevor Sie es bestimmungsgemäß verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bremsen, Reifen, Gangschaltung, Pedale, Lichter, Rahmen, Batterie und Sattel.

· Benachrichtigen Sie den Kundendienst des Betreibers umgehend über etwaige Defekte, Störungen oder erforderliche Reparaturen an einem Fahrrad.

· Der Fahrer kann den Betreiber über die auf der Website linkagoldenbike.de angegebeneTelefonnummer kontaktieren. oder E-Mail.

• Stellen Sie den Sattel vor der Inbetriebnahme des Fahrrads auf die richtige Höhe ein.

•Passen Sie das Fahrverhalten des Fahrrads für einen sicheren Betrieb den Wetterbedingungen an.

• Passen Sie Ihr Fahrradfahrverhalten dem eines einigermaßen erfahrenen und umsichtigen Fahrradfahrers an.

• Im Falle eines Diebstahls des Fahrrads oder eines während der Nutzung des Fahrrads durch den Fahrer passierten Unfalls, der zu Personenschäden geführt hat, wenden Sie sich unverzüglich an den Betreiber und die örtliche Polizei.

3.4. EINGESCHRÄNKTE VERWENDUNG.

Dem Fahrer ist es untersagt, die folgenden Handlungen vorzunehmen („Eingeschränkte Nutzung“):

•Benutzen Sie jedes Fahrrad, wenn der Fahrer jünger als 18 Jahre ist.

•Ein Fahrrad benutzen, wenn beim Fahrer körperliche oder geistige Beschwerden vorliegen, die ihn daran hindern, das Fahrrad sicher zu bedienen.

• Bedienen Sie ein Fahrrad, während Sie Gegenstände mit sich führen, die die sichere Bedienung des Fahrrads durch den Fahrer beeinträchtigen.

•Ein Fahrrad unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen bedienen, die die Fähigkeit des Fahrers, das Fahrrad sicher zu bedienen, beeinträchtigen.

•Verwenden Sie kein Mobiltelefon oder mobiles elektronisches Gerät, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, zum Telefonieren, Senden von Textnachrichten, Musik oder für andere Zwecke, die den Fahrer von der sicheren Bedienung des Fahrrads ablenken.

• Anderen Personen die Nutzung des Fahrrads gestatten oder die Beförderung von mehr als einer Person auf dem Fahrrad zulassen.

• Gegen geltendes Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht verstoßen.

•Betreiben oder verwenden Sie ein Fahrrad in irgendeiner Weise bei widrigen Wetterbedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Hagel, Staubstürme, Nebel, starke Regenfälle oder Gewitter.

• Ein Fahrrad fahren oder bedienen, das einen Defekt aufweist, nicht wie ein ordnungsgemäß funktionierendes Fahrrad funktioniert oder reparaturbedürftig ist.

•Verwenden Sie das Fahrrad weiterhin, wenn es oder eine seiner Komponenten defekt ist oder eine Fehlfunktion aufweist.

• Verwenden Sie das Fahrrad für Rennen, Tricks, Sprünge, Stunts und/oder Geländefahrten.

• Das Fahrrad für gewerbliche Zwecke nutzen.

•Mit einem Fahrrad Personen oder Gegenstände schleppen, ziehen, tragen oder schieben.

• Entfernen oder modifizieren Sie Zubehör, Teile oder Komponenten eines Fahrrads.

•Fahren Sie mit dem Fahrrad, ohne die anfallenden Nutzungsgebühren zum Fälligkeitszeitpunkt zu bezahlen.

4.0 SERVICEEINSCHRÄNKUNGEN.

Der Fahrer erkennt an und stimmt zu, dass der Betreiber ab dem Datum, an dem er Fahrräder der Öffentlichkeit zur Vermietung zur Verfügung stellt, sein Fahrradverleihprogramm jederzeit ganz oder teilweise aussetzen, Drop Zones verlegen, die Anzahl der zur Vermietung verfügbaren Fahrräder reduzieren und sein Fahrradverleihprogramm anderweitig nach eigenem Ermessen betreiben kann. Der Fahrer erkennt außerdem an, dass der Betreiber die Verfügbarkeit von Fahrrädern bei widrigen Wetterbedingungen aussetzen oder die Vermietung von Fahrrädern, in denen sich die Fahrräder befinden, aussetzen kann. Der Fahrer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren für nicht genutzte Mietzeiträume, es sei denn, der Fahrradverleihservice des Betreibers wurde länger als 15 Tage ausgesetzt. Der Betreiber gibt keine Zusicherungen oder Garantien dafür, dass Fahrräder jederzeit an einer Station zur Vermietung verfügbar sein werden. Der Betreiber kann jederzeit die Rückgabe seiner Fahrräder verlangen.

5.0 HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

5.1 Für und im Hinblick auf die Miete und Nutzung des Fahrrads entbindet und verzichtet der Fahrer für sich selbst und im Namen seiner Erben, Testamentsvollstrecker, Verwalter und Zessionare dauerhaft auf

i. Betreiber und dessen leitende Angestellte, Gremien und Kommissionen, Mitglieder, Manager, Mitarbeiter, Lieferanten, Agenten und Vertreter.

ii. Jede Gemeinde, mit der der Betreiber einen Vertrag zur Bereitstellung eines Fahrradverleihprogramms abgeschlossen hat, und

iii. Jeder Eigentümer von Grundstücken, mit dem die Gemeinde einen Vertrag über die Bereitstellung von Immobilien abgeschlossen hat, auf denen eine Fahrradverleihanlage, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Stationen, Abstellzonen und Ständer, für die Nutzung durch Fahrradverleih vorgesehen ist (alle gemeinsam die „Betreiberparteien“), von jeglichen Ansprüchen, Forderungen, Streitigkeiten, Verlusten, Verbindlichkeiten, Schulden, Pfandrechten, Gebühren, Strafen, Verfahren, Klagegründen und Schadensersatzansprüchen freigestellt wird, einschließlich für Personenschäden, widerrechtliche Tötung, Sachschäden und Verletzungen des Fahrers oder Dritter (gemeinsam die „Ansprüche“), einschließlich unbekannter oder unerwarteter Ansprüche, die sich aus diesem Vertrag oder der Miete, Wartung, Konstruktion, Verwendung und/oder Bedienung der Ausrüstung des Betreibers, einschließlich der Fahrräder, oder der Website des Betreibers ergeben oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, einschließlich jeglicher Ansprüche im Zusammenhang mit der alleinigen oder teilweisen Fahrlässigkeit des Betreibers, der Betreiberparteien oder einer anderen Partei. Der Fahrer verzichtet hiermit ausdrücklich auf alle Ansprüche gegenüber den Betreiberparteien, von denen der Fahrer zum Zeitpunkt der Fahrradmiete nichts weiß oder von deren Bestehen er nichts vermutet, und verzichtet ausdrücklich auf die Rechte des Fahrers gemäß allen Gesetzen, die den Schutz unbekannter Ansprüche des Fahrers vorsehen.

5.2 Der Betreiber oder die Betreiberparteien haften in keinem Fall für exemplarische, zufällige, indirekte, spezielle oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Vereinbarung oder der Miete, Wartung, Konstruktion, Nutzung und/oder dem Betrieb der Ausrüstung des Betreibers, einschließlich der Fahrräder, oder der Website des Betreibers ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Verlust von Einsparungen oder Einnahmeverlust, unabhängig davon, ob der Betreiber oder die Betreiberparteien auf die Möglichkeit eines solchen Verlusts hingewiesen wurden, gleich aus welchem ​​Grund und unter welcher Haftungstheorie. Wenn der Betreiber oder die Betreiberparteien gemäß dieser Vereinbarung oder aufgrund der Nutzung der Ausrüstung des Betreibers, einschließlich der Fahrräder, oder der Website des Betreibers durch den Fahrer haftbar gemacht werden, übersteigt diese Haftung nicht den Betrag der vom Fahrer an den Betreiber gezahlten Mitgliedschaft oder Miete.

5.3 Der Fahrer kann unter keinen Umständen behaupten, dass die Betreiberparteien ihn einzeln oder gemeinsam nicht ausreichend geschult oder ihm nicht die erforderlichen Anweisungen gegeben hätten, um das Fahrrad auf die gleiche Art und Weise zu fahren wie ein erfahrener Fahrradfahrer, der darin geschult wurde, ein Fahrrad sicher und vorsichtig zu fahren.

6.0 RISIKOANNAHMEN; HAFTUNGSAUSSCHLUSS.

Der Fahrer erkennt ausdrücklich an und akzeptiert, dass die Anmietung und Nutzung des Fahrrads auf sein eigenes Risiko erfolgt. Der Fahrer akzeptiert das Fahrrad zur Nutzung, nachdem er seine eigene freie Entscheidung getroffen hat, freiwillig an dieser Aktivität teilzunehmen und nachdem er das Fahrrad überprüft und bestätigt hat, dass es in gutem Betriebszustand ist.

Der Fahrer ist sich bewusst, dass Radfahren eine gefährliche Aktivität sein kann. Der Fahrer erkennt an, versteht und übernimmt alle Risiken in Bezug auf die Vermietung, Wartung, Konstruktion, Verwendung und/oder Bedienung der Ausrüstung des Betreibers, einschließlich der Fahrräder, und der Website des Betreibers und versteht, dass Radfahren Risiken für den Fahrer und andere birgt, darunter Schäden, Körperverletzungen, teilweise oder vollständige Behinderung, Lähmung und Tod des Fahrers oder anderer, und dass der Fahrer sich dieser Risiken und Gefahren voll bewusst ist, einschließlich solcher Risiken, Schäden und Verletzungen, die durch die Fahrlässigkeit anderer oder infolge der Straßenbedingungen entstehen können. Alle Fahrräder und andere Ausrüstung des Betreibers werden „wie besehen“ und ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende, schriftliche oder mündliche Garantie bereitgestellt, einschließlich, ohne Einschränkung, jeglicher Garantie der Marktgängigkeit, Qualität oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Betreiber und die Betreiberparteien lehnen hiermit jegliche Ansprüche aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit, Produkthaftung oder verschuldensunabhängiger Haftung) ab.

7.0Streitbeilegung

Der Fahrer stimmt zu, dass der Betreiber nach eigenem Ermessen alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, daraus resultieren und/oder sich auf diese beziehen, die Nutzung der Ausrüstung des Betreibers durch den Fahrer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrräder und/oder die Website des Betreibers, einem endgültigen und verbindlichen Schiedsverfahren gemäß den Regeln der Schiedsvereinigung durch einen oder mehrere gemäß den genannten Regeln ernannte Schiedsrichter unterziehen kann. Für den Fall, dass der Betreiber einen solchen Streit einem Schiedsverfahren unterzieht, ist dieses Schiedsverfahren für die Parteien obligatorisch und bindend. Ein solches Verfahren unterliegt den Gesetzen des Staates, ohne Rücksicht auf Rechtswahlprinzipien. Sollte der Betreiber beschließen, einen Streit oder Anspruch einem Schiedsgericht zu unterwerfen, Betreiber und Fahrer verzichten im gesetzlich zulässigen Höchstmaß auf ein Schiedsverfahren in einem Rechtsstreit oder auf die Beteiligung eines Schwurgerichts an der Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder der Nutzung der Ausrüstung des Betreibers durch den Fahrer (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrräder und/oder die Website des Betreibers) ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.

8 SCHADENSERSATZ.

Der Fahrer verpflichtet sich, den Betreiber und seine Partner, einschließlich Seniors UG und LINKA TECHNOLOGIES, LLC., von allen Ansprüchen freizustellen, die sich auf diese Vereinbarung beziehen oder aus ihr entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verletzung von Zusicherungen, Garantien oder Verpflichtungen durch den Fahrer, die in dieser Vereinbarung

festgelegt sind, sowie die Vermietung, Wartung, Konstruktion, Nutzung oder Bedienung des Fahrrads, der Schlösser, der Stationen und/oder der Website des Betreibers, selbst wenn diese ganz oder teilweise durch Fahrlässigkeit des Betreibers und/oder Fahrlässigkeit anderer verursacht wurden, unabhängig davon, ob diese derzeit bekannt oder unbekannt sind. Nach Wahl des Betreibers übernimmt der Fahrer die Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung aller Ansprüche, die Gegenstand von Schadloshaltung durch den Fahrer (vorausgesetzt, dass der Betreiber in einem solchen Fall jederzeit die Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung eines solchen Anspruchs übernehmen kann). In keinem Fall darf der Fahrer einen Anspruch ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Betreibers beilegen.

9.0 ÜBERTRAGUNG.

Der Betreiber kann seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung jederzeit und ohne Benachrichtigung des Fahrers an Dritte übertragen.

10.0 KEIN VERZICHT.

Das Versäumnis des Betreibers, auf der strikten Einhaltung einer Bestimmung dieser Vereinbarung zu bestehen oder diese durchzusetzen, ist nicht als Verzicht auf eine Bestimmung oder ein Recht auszulegen. Weder das Verhalten zwischen den Parteien noch Handelspraktiken dürfen irgendeinen Teil dieser Vereinbarung ändern. Kein Verzicht des Betreibers ist als Verzicht auf ein Verfahren oder einen nachfolgenden Verstoß gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung auszulegen.

Vereinbarung.

11.0 KÜNDIGUNG DER VEREINBARUNG.

Der Betreiber kann diese Vereinbarung jederzeit ohne Angabe von Gründen, ohne rechtliche Schritte oder ohne Benachrichtigung des Fahrers kündigen, und die Nutzung des Systems durch den Fahrer erfolgt „nach dem Willen“ des Betreibers. Der Fahrer verzichtet auf alle Ansprüche, Klagegründe, Kosten und/oder Schäden, die mit einer solchen Kündigung verbunden und/oder verbunden sind. Der Fahrer hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung eines für nicht genutzte Mietzeiträume gezahlten Betrags, wenn diese Vereinbarung aus wichtigem Grund gekündigt wird. Der Fahrer kann seinen Mietplan jederzeit kündigen; vorausgesetzt jedoch, dass der Betreiber keine Rückerstattung für bereits vom Fahrer genutzte Zeit leistet.

12.0 TRENNBARKEIT.

Wird eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für gesetzeswidrig befunden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon unberührt und voll wirksam.

13.0 ÜBERLEBEN.

Alle Bestimmungen dieser Vereinbarung in Bezug auf Haftungsbeschränkung und -ausschluss, Verzichtserklärungen, Risikoübernahme, Garantien und Entschädigungsverpflichtungen gelten auch nach Beendigung dieser Vereinbarung, und alle zum Zeitpunkt der Beendigung oder des Ablaufs dieser Vereinbarung nicht bezahlten Beträge bleiben fällig und zahlbar.

14.0 DATENSCHUTZERKLÄRUNG.

Der Fahrer kann die für diese Vereinbarung geltende Datenschutzrichtlinie des Betreibers unter folgender Adresse abrufen: https://linkagoldenbike.de/privacy

15.0 GESAMTE VEREINBARUNG.

Diese Vereinbarung stellt die endgültige und vollständige Vereinbarung zwischen Betreiber und Fahrer dar und hat Vorrang vor allen vorherigen oder gleichzeitigen, widersprüchlichen oder zusätzlichen Mitteilungen, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben. Der Betreiber hat das Recht, die in dieser Vereinbarung enthaltenen Bedingungen jederzeit ohne vorherige schriftliche Benachrichtigung zu überarbeiten, zu ändern und zu modifizieren, indem er die überarbeitete Vereinbarung auf www.linkafleets.com veröffentlicht. Diese Änderungen gelten für alle zukünftigen Nutzungen von Fahrrädern nach dem Datum dieser Änderungen. Die Fahrer sind allein dafür verantwortlich, alle Änderungen dieser Vereinbarung zu überprüfen und sich mit ihnen vertraut zu machen. Die Nutzung und/oder Bedienung des Fahrrads durch den Fahrer nach Änderungen dieser Vereinbarung gilt als Zustimmung des Fahrers zu den geänderten Bedingungen.

16.0 Verbindliche Sprache
Im Falle von Abweichungen oder Unterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieses Textes gilt die englische Version.

English version:



Please read these terms and conditions of use carefully before renting or using a bicycle (“Bike”) from LINKA GO Bike Share, a bike share service brand provided by Seniors UG which is referenced herein as "Operator". By renting or using a bike, you agree to all of the terms and conditions contained here, including, but not limited to, the waivers, releases and limitations of liability set for. If you do not agree with all of the terms and conditions of use, you are not permitted to rent or use a bike from operator or its affiliates, arties, consideration and program description.

1 AGREEMENT

These Bicycle Rental Terms and Conditions of Use (this “Agreement”) are between you (“You” or “Rider”) and Operator. “You” or “Rider” is the person who agreed on this Agreement and registered the membership to use the LINKA GO Bike Share.

1.1CONSIDERATION

Inconsideration of Operator renting a Bike to Rider, Rider agrees to the terms and conditions of this Agreement.

1.2EQUIPMENT

Operator maintains a network of GeoBlock zones (“Drop Zones”) where Bikes are using an electronically controlled lock (“Lock”). All of the foregoing equipment and other equipment located at a Drop Zone or that consists of any Bike, in whole or part, shall be referred to as “Operator Equipment.”

1.3HOW IT WORKS

(I)Purchase a pass plan (a membership) or store an acceptable form of payment through the LINKA GO APP from commercial outlets by the Operator, Operator’s website or directly through the LINKA GO APP. (II) Once Rider purchases a membership or enters an acceptable form of payment through the LINKA GO APP, Rider can access one bicycle at a time, by activating their Bluetooth connection on their smartphone, turning on the LINKA GO APP using the Operator sub-account and scanning the QR code on the bike OR entering a bike number manually into the app. (III) The Rental begins once the Lock is unlocked and ends when the Lock is locked in the designated Drop Zone. Rider must wait for ride summary indicating the ride is complete prior to leaving the Bike. Additional fees will apply if the Bike is not returned to a designated Drop Zone. Rental Periods will be rounded up and then prorated to the next highest minute.

1.4BOUNDARIES

Bike may not be left outside of the Drop Zones designated by the Operator. The Lock will not lock and ride will not end if Rental ending is attempted outside of the Drop Zone.

2 BICYCLE RENTAL PLANS ANDFEES.

2.1RENTAL PASS PLANS

Operator offers 2 types of plan: Casual Pass and Monthly Pass.

2.1.1 Casual Pass is pay per use concept. Fare is determined after registering, and can be viewed prior to starting a rental.

2.1.2 Monthly Pass may be available.

2.1.3 Rider’s unused rental time cannot be carried over from one day to another day and unused minutes do expire.

2.2 MAXIMUM RENTALTIME

If a Bike is not returned to a designated Drop Zone and Rental ending within 12hours with the restriction that the bike must be returned before midnight, Operator may charge Rider the amount of 100 euros as fees for tracking the bike and returning it.

If a Bike is not returned to a designated Drop Zone and Rental ending within 12hours with the restriction that the bike must be returned before midnight, Operator may deem the Bike to be stolen and charge Rider the amount of 1000 euros.

2.3 REPAIR FEE

If a Bike is damaged during Rider’s use of the Bike, beyond regular wear and tear, as a result of negligent or intentional conduct on the part of Rider, Rider shall be charged a fee that is equal to the cost of repairing such damage. The amount may be deducted directly from the payment bank card.

2.4 STOLEN BIKE FEE

If Rider leaves a Bike unlocked or unattended or it is stolen, Operator may charge Rider a replacement cost equal to 1000 euros. The amount may be deducted directly from the payment bank card.

2.5 VIOLATIONS

Rider shall be completely responsible, and shall indemnify Operator, for any tickets or fees assessed against the Bike or Operator during Rider’s Rental Period or as a result of the location where Rider parked the Bike. Rider is responsible for all tickets and moving violations incurred during the Rental Period. Rider agrees to reimburse Operator for any costs, expenses and/or attorney’s fees for processing, pursuing and/or defending any such claims.

2.6CREDIT CARD OR DEBIT CARD

Rider must provide Operator a valid credit or debit card number and expiration date before being registered to use a Bike. Rider represents and warrants to Operator that Rider is authorized to use the credit or debit card information provided. Rider authorizes Operator to charge the credit or debit card for which information is provided for all fees incurred by Rider under this Agreement, and all fees are subject to applicable sales taxes and other local government charges, which may be charged and collected by Operator. In the event Rider’s payment method on file with Operator is declined for any reason, Rider would need to update payment information to allow access to a Bike.

3 RESTRICTIONS AND OTHERTERMS AND CONDITIONS OF BIKE USE.

3.1. REPRESENTATIONS AND WARRANTIES.

As a condition precedent to Operator’s agreement to allow Rider to participate in the Program and to rent a Bike, Rider represents and warrants to Operator that: Rider meets the minimum age requirements: (1) is 18 years of age or older to check out a Bike with a credit card; and (2) is 18 years of age or older to ride. Rider is experienced and familiar with the safe and competent operation of a bicycle, and that he/she is physically and mentally fit to ride the Bike. Rider is familiar with all applicable local, and state rules, regulations, codes and laws that relate to the safe and legal operation of a bicycle.

3.2. ACKNOWLEDGEMENTS AND AGREEMENTS.

As a condition precedent to Operator’s agreement to allow Rider to participate in the Program and to rent a Bike, Rider acknowledges and agrees as follows:

•Rider is fully aware that riding a bicycle on streets poses a risk of accident due to motorists, pedestrians, and road conditions, and rider must keep a proper lookout to avoid such accidents.

•Rider is fully trained and capable of operating and riding a Bike and is not relying on Operator or Linkagoldenbike to learn how to operate or ride a Bike.

•Failure to use a helmet and protective gear or to use the bicycle in a careful and reasonably competent manner may result in bodily injury or death.

•Rider is solely responsible for obtaining and using a helmet and protective gear.

•Rider is solely responsible for operating and riding a Bike in a careful and reasonably competent manner.

•A helmet and protective gear, even when used, does not eliminate the risk of bodily injury in the event of an accident

•All Bikes are and shall remain the exclusive property of Operator at all times.

•Rider is solely responsible for any moving violations and/or fines incurred by Rider while using the Bike, including any fees for parking the Bike in prohibited locations.

•Operator is not obligated to provide insurance of any kind related to Rider or Rider’s use of the Bike, and in the event that Operator, at its option, carries insurance, Rider shall remain liable for any liability, property damage, personal injury, injury to others, damages, penalties, fines, losses, and/or expenses of any kind whatsoever.

•If Rider causes damage to property or injury to another party while operating or in possession of the Bike, Rider is solely liable for such damage or injury.

•Rider shall return the Bike to Operator in the same condition as when received

•Rider is liable for any and all damages resulting from improper use or abuse of the Bike and the cost of such damages.

•Operator provides Bikes as a convenience, and such rental availability is intended to be used only by those persons who are able and qualified to operate a Bike on their own and who have agreed to all terms and conditions of this Agreement.

3.3. REQUIREMENTS.

As a condition precedent to Operator’s agreement to allow Rider to participate in the Program and to rent a Bike, Rider shall do the following during any use of a Bike (“Use Requirements”):

•Carefully inspect the Bike that Rider wishes to rent prior to use to ensure the Bike is in good operating condition.

•Test the Bike’s operating components before proceeding with the intended use, including, but not limited to the brakes, tires, gears, pedals, lights, frame, battery and saddle.

•Promptly notify Operator customer service of any defect, malfunction or needed repair to a Bike. Rider may contact the Operator via the phone number provided on the website linkagoldenbike.de or email.

•Adjust saddle to proper height prior to operating the Bike.

•Adjust Bike riding behavior for safe operation according to weather conditions.

•Adjust Bike riding behavior so that it is that of a reasonably experienced and prudent bike rider.

•Contact Operator and local Police immediately in the event of theft of the Bike or an accident that occurred during Rider’s use of the Bike resulting in bodily injury.

3.4. RESTRICTED USES.

Rider shall not do any of the following acts (“Restricted Uses”):

•Use any Bike if Rider is younger than 18 years of age.

•Use any Bike if Rider has any existing physical or mental condition that would prohibit Rider from safely operating the Bike.

•Operate a Bike while carrying any item that impedes Rider’s ability to safely operate the Bike.

•Operate a Bike while under the influence of alcohol, drugs, or any other substance that impair Rider’s ability to safely operate the Bike.

•Use any cell phone or mobile electronic device, including, but not limited to, for the purposes of phone calls, text messages, music or any other use that distracts Rider from the safe operation of the Bike.

•Allow any other person to use the Bike or allow more than one person to be carried on the Bike.

•Violate any applicable federal, state, or local law.

•Operate or use a Bike in any manner during adverse weather conditions, including but not limited to: hail, dust storms, fog, heavy rains, or lightning storms.

•Ride or operate a Bike that has any defect, fails to operate as a properly functioning bicycle or that is in need of repair.

•Continue using the Bike if it, or any component of it, should become defective or malfunction.

•Use the Bike for racing, tricks riding, jumping, stunt riding and/or, off-road riding.

•Use the Bike for any commercial purposes.

•Tow, pull, carry or push any person or object with a Bike.

•Remove or modify any accessories, parts or components of any Bike.

•Ride the Bike without paying applicable user fees at the time they become due.

4.0 SERVICE LIMITATIONS.

Rider acknowledges and agrees that from and after the date that Operator makes Bikes available to the public for rental, Operator may suspend all or part of its Bike rental program at any time, may relocate Drop Zones, reduce the number of Bikes available for rent and otherwise operate its Bike rental program in its sole discretion. Rider further acknowledges that Operator may suspend the availability of Bikes during adverse weather conditions, or may be required to suspend the rental of Bikes in which the Bikes are located. Rider shall not be entitled to a refund of any fees for unused rental periods unless Operator’s Bike rental service shall have been suspended for more than 15 days. Operator does not represent or warrant that Bikes will be available for rental at any Station at any time. Operator may require the return of its Bikes at any time.

5.0 RELEASE AND LIMITATION OF LIABILITY.

5.1 for and in consideration of rental and use of the bike, rider, for itself and on behalf of rider’s heirs, executors, administrators and assigns, forever releases and relinquishes and discharges

i. Operator and operator’s officers, boards and commissions, members, managers, employees, suppliers, agents, representatives.

ii. Any municipality with which operator has contracted with to provide a bike sharing program, and

iii. Any owner of property with which municipality has contracted with to provide real property on which a bike share facility, including, without limitation, stations, drop zones, racks, intended for bike share use (all, collectively, the “operator parties”) from any and all claims, demands, disputes, losses, liabilities, debts, liens, charges, penalties, proceedings, causes of action and damages including for personal injury, wrongful death, property damage, and injury to rider or to third parties (collectively ,“claims”), including unknown or unanticipated claims, which arise from or are related directly or indirectly to this agreement or the rental, maintenance, design, use and/or operation of the operator equipment, including the bikes, or the operator website, including any and all claims related to the sole or partial negligence of operator, the operator parties or any other party. Rider hereby expressly waives any claims against the operator parties which rider does not know or suspect to exist in his or her favor at the time of renting a bike, and expressly waives rider's rights under any statutes that purport to preserve rider's unknown claims.

5.2 in no event will operator or the operator parties be liable for exemplary, incidental, indirect, special, or consequential damages of any kind arising out of this agreement or the rental, maintenance, design, use and/or operation of the operator equipment, including the bikes, or the operator website, including without limitation loss of profit, loss of use, loss of savings, or loss of revenue, whether or not operator or the operator parties have been advised of the possibility of such loss, however caused, and on any theory of liability. If operator or the operator parties are deemed to have any liability under this agreement or arising out of rider’s use of the operator equipment, including the bikes, or the operator website, such liability shall not exceed the amount of the membership or rental paid to operator by rider.

5.3 in no event will rider claim that operator parties individually or collectively did not adequately train rider, or provide rider with adequate instructions necessary, to ride the bike in the same manner as a person who is an experienced bike rider who has been trained to ride a bike in a safe and careful manner.

6.0 ASSUMPTIONS OF RISKS; DISCLAIMER.

Rider expressly acknowledges and accepts that rider’s rental and use of the bike is at his/her own risk. Rider accepts the bike for use after exercising his/her own free choice to participate voluntarily in this activity and after having inspected the bike and certifying that is in good operating condition. Rider understands that bicycling may be a hazardous activity. Rider acknowledges, understands and assumes all risk relating to the rental, maintenance, design, use and/or operation of the operator equipment, including the bikes, and the operator website and understands that bicycling involves risk to the rider and others including damages, bodily injury, partial or total disability, paralysis and death to rider or others, and that rider has full knowledge of said risks and dangers, including such risks, damages and injuries that may arise from the negligence of others or as a result of roadway conditions. All bikes and other operator equipment are provided “as is” and without any warranty of any kind, whether express or implied, written or oral, including, without limitation, any warranty of merchantability, quality or fitness for a particular purpose. Operator and the operator parties hereby disclaim any claim in tort (including negligence, product liability or strict liability).

7.0DISPUTE RESOLUTION.

Rider agrees that operator, at its sole discretion, may submit any disputes whatsoever arising out of, resulting from, and/or relating to this agreement, rider’s use of operator’s equipment, including, without limitation, bikes, and/or the operator website, to final and binding arbitration under the rules of the arbitration association, by one or more arbitrators appointed in accordance with the said rules. In the event that operator submits such dispute to arbitration, then such arbitration shall be mandatory and binding on the parties. Such proceeding shall be held in by the state laws without regard to choice of law principles. Should operator elect to submit any dispute or claim to arbitration, to the maximum extent permitted by law, operator and rider each waive any right to trial by jury in any litigation or to have a jury participate in resolving any dispute arising out of or with respect to this agreement or rider’s use of operator’s equipment, including, without limitation, bikes, and/or the operator website.

8 INDEMNIFICATION.

Rider shall indemnify, defend and hold harmless the operator and affiliates, including Seniors UG and LINKA TECHNOLOGIES, LLC., from and against any and all claims related to or arising out of this agreement, including, but not limited to rider’s breach of any representations, warranties or covenants set forth in this agreement, and the rental, maintenance, design, use or operation of the bike, the locks, the stations and/or the operator website, even where caused in whole or in part by operator’s negligence, and/or the negligence of others, whether presently known or unknown. At operator’s option, rider will assume control of the defense and settlement of any claim subject to indemnification by rider (provided that, in such event, operator may at any time elect to take over control of the defense and settlement of any such claim). In no event may rider settle any claim without operator’s prior written consent.

9.0 ASSIGNMENT.

Operator may assign its rights and duties under this Agreement to any party at any time without notice to Rider.

10.0 NO WAIVER.

Operator’s failure to insist upon or enforce strict performance of any provision of this Agreement shall not be construed as a waiver of any provision or right. Neither the course of conduct between the parties nor trade practice shall act to modify any part of this Agreement. No waiver by Operator shall be construed as a waiver of any proceeding or succeeding breach of any provision in this Agreement.

11.0 TERMINATION OF AGREEMENT.

Operator may terminate this Agreement at any time, without cause, legal process, or notice to the Rider and Rider’s use of the System is “at the will” of Operator. Rider waives all claims, causes of actions, expenses, and/or damages connected and/or related to any such termination. Rider shall not be entitled to a refund of any amount paid for unused rental periods if this Agreement is terminated for cause. Rider may terminate Rider’s rental plan at any time; provided, however, that no refund will be provided by Operator for time already used by Rider.

12.0 SEVERABILITY.

If any provision of this Agreement is held by a court of competent jurisdiction to be contrary to law, the remaining provisions of the Agreement shall remain in full force and effect.

13.0 SURVIVAL.

All provisions of this Agreement relating to limitation and exclusion of liability, waivers, assumption of risk, warranties and indemnification obligations shall survive the termination of this Agreement, and all amounts unpaid at the time of termination or expiration of this Agreement shall remain due and payable.

14.0 PRIVACY POLICY.

Rider may access Operator’s privacy policy applicable to this Agreement at: https://linkagoldenbike.de/privacy

15.0 ENTIRE AGREEMENT.

This Agreement constitutes the final and entire Agreement between Operator and Rider and prevails over any prior or contemporaneous, conflicting or additional, communications, unless otherwise agreed to by the Parties in writing. Operator shall have the right to revise, change and modify the terms and conditions contained in this Agreement at any time without prior written notification by posting the revised Agreement on www.linkafleets.com, and such changes shall apply to all future use of Bikes after the date of such changes. Riders shall be solely responsible for reviewing and becoming familiar with any modification to this Agreement. Use and/or operation of the Bike by Rider following any modifications to this Agreement constitutes Rider’s acceptance of the terms and conditions as modified

16.0 Governing Language
In case of any discrepancies or differences between the English and German versions of this text, the English version shall prevail.